Flächenfraß stoppen – Podiumsdiskussion 23. Juni 2024 Der Kreisverband hatte am 14.Mai zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Den Anlass dafür gaben die Pläne für ein riesiges Logistikzentrum in Stocka, die viel Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen haben. Stocka ist nur ein Beispiel dafür, dass überall überbaut, versiegelt und betoniert wird und vertraute Landschaft verschwindet. Wir wollten uns damit auseinandersetzen, wie sich der ungebremste Flächenfraß neben der Veränderung des Landschaftsbildes auf verschiedene Bereiche wie Klima, Wasser, Artenvielfalt usw. auswirkt. Podiumsteilnehmer waren Konrad Pöppel vom Bund Naturschutz, Mia Goller, Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin, Kreisrätin Maria Krieger, und Dr. Marlene Gruber, Geschäftsführerin des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe. Konrad Pöppel, Mia Goller, Maria Krieger, Dr. Marlene Gruber Foto: Daniel Stephan Hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Diskussion: Unversiegelte Flächen sind enorm wichtig, um die Grundwasserneubildung sicherzustellen. Versiegelte Flächen verhindern, dass Regenwasser im Boden versickert. Stattdessen fließt es ungebremst in den Kanal und steht für die Grundwassererneuerung nicht mehr zur Verfügung. Flächen zu überbauen verschärft massiv die Versteppung von Landschaften und damit die Klimakrise. Überbaute Flächen heizen sich extrem auf und bieten keinen Raum für Flora und Fauna. Was kann man politisch gegen den Flächenfraß tun? Es gibt auf Bundesebene das Ziel von Netto-Null Neuversiegelung, aber dieses Ziel ist bisher auf keiner politischen Ebene mit Maßnahmen unterlegt. Realität ist, dass in Bayern täglich 12 Hektar Fläche versiegelt werden. Freiwillige Ziele, wie im Zukunftsvertrag zwischen BBV und CSU vereinbart, führen zu nichts. Es muss eine verbindliche Obergrenze eingeführt werden. Die Kommunen müssen finanziell entlastet werden, dass sie nicht länger ihr Heil in der Ausweisung immer neuer Baugebiete suchen müssen. Die Länder müssten die Raumordnung und die Landesplanung dringend auf das Ziel des Flächensparens ausrichten. Die Raumordnungsverfahren sollten so angepasst werden, dass die Behörden geplante Umwidmungen von landwirtschaftlichen und anderen Flächen auf ihre Auswirkungen verpflichtend prüfen müssen und diese nur im Fall von Alternativlosigkeit zulässig sind.